Förderungsmöglichkeiten
Die Teilnahme an HOFA-College Fernkursen und Workshops wird in Deutschland vom Staat unter bestimmten Voraussetzungen durch Bildungsprämie, Bildungsgutschein oder Bildungsförderung der Länder finanziell gefördert. Zudem können die Kursgebühren gegebenenfalls als Weiterbildungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Die Tontechnik-Fernkurse HOFA PRO und HOFA COMPLETE werden außerdem für die österreichische Bildungskarenz/-teilzeit vom Arbeitsmarktservice anerkannt.
BILDUNGSGUTSCHEIN
der Agentur für Arbeit (AZAV)
Alle HOFA-College Tontechnik-Fernkurse sind als berufliche Weiterbildung staatlich zugelassen.
Somit können die Kursgebühren für Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer mit dem Bildungsgutschein zu 100 % vom Staat übernommen werden.
BILDUNGSPRÄMIE
eine staatliche Förderung
Damit ein Kurs am HOFA-College nicht an der Bezahlung scheitert, bezuschusst der Staat Weiterbildungen mit bis zu 500 € für Menschen mit einem geringen Einkommen.
BILDUNGSFÖRDERUNG
der Bundesländer
Damit ein Kurs am HOFA-College nicht an der Bezahlung scheitert, bezuschusst der Staat Weiterbildungen mit bis zu 500 € für Menschen mit einem geringen Einkommen.
BILDUNGSKARENZ & BILDUNGSTEILZEIT
in Österreich
Österreich ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre Arbeit zu pausieren oder zu reduzieren, um sich beruflich weiterzubilden.