Bildungsförderung der Bundesländer
Die meisten Bundesländer haben eigene Förderprogramme, die wir auf dieser Seite für dich gesammelt haben.
Die Voraussetzungen für eine Bildungsförderung unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Grundvoraussetzung ist, dass du in dem Land, dessen Förderung du wahrnehmen möchtest, wohnst und/oder arbeitest.
Wieso ist mein Bundesland nicht auf eurer Liste?
Die Förderprogramme laufen nach einer Weile aus. Dann werden sie entweder erneuert, überarbeitet oder abgesetzt. In manchen Bundesländern gibt es bislang auch noch keine finanziellen Förderungen für private Weiterbildungen. In unserer Übersicht sind die Bundesländer mit aktiven Förderprogrammen aufgelistet.
Nordrhein-Westfalen
Das Land Nordrhein-Westfalen bietet einen Bildungsscheck an. Damit werden berufliche Weiterbildungsausgaben mit 50% (max. 500 Euro) bezuschusst.
Hamburg
Der Stadtstaat Hamburg bietet einen Weiterbildungsbonus an. Der Zuschuss ist modular aufgebaut – die Höhe der Förderung hängt unter anderem von der Art deiner Beschäftigung ab.
Mecklenburg-Vorpommern
Das Land Mecklenburg-Vorpommern bietet die Möglichkeit zur Förderung von Weiterbildungen in Form eines Bildungsschecks, der bis zu 3.000 Euro Zuschuss gewährt.
Niedersachsen
Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz bietet den Qualischeck an. Gefördert werden dabei bis zu 60 % der entstehenden Weiterbildungskosten, die maximale Förderhöhe beträgt 600 Euro.
Sachsen
Der Freistaat Sachsen fördert Weiterbildungsvorhaben mit dem Programm ReactEU.
Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt bietet Förderungen von Weiterbildungen über das Förderprogramm „Sachsen-Anhalt Weiterbildung“ im Rahmen der Initiative „Fachkraft im Fokus“ an. Bis zu 90 % der Weiterbildungskosten können übernommen werden.
Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein bietet ebenfalls einen Weiterbildungsbonus an. Mit diesem werden private und betriebliche Weiterbildungsausgaben mit bis zu 50 % (max. 1.500 Euro) bezuschusst.
Thüringen
Der Weiterbildungsscheck in Thüringen fördert Vorhaben zur individuellen Weiterbildung von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit bis zu 1.000 Euro.
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