Förderung durch das Qualifizierungschancen-Gesetz
Durch das Qualifizierungschancen-Gesetz (QCG) wird die Weiterbildung von Beschäftigten mit einem Bildungsgutschein gefördert, deren berufliche Tätigkeit vom technologischen Wandel betroffen ist. Je nach Betriebsgröße werden bis zu 100 % der Weiterbildungskosten übernommen. Außerdem werden dem Arbeitgeber bis zu 80 % der Lohnkosten für die Dauer der Weiterbildung erstattet.
Der Tontechnik-Fernkurs HOFA AUDIO DIPLOMA ist AZAV-zertifiziert und erfüllt somit alle Voraussetzungen, um als geförderte Weiterbildung nach dem QCG gebucht zu werden.
Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung
- Du hast einen Berufsabschluss.
- Du übst einen Beruf aus, der durch neue Technologien ersetzt werden könnte oder bist in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen. Wenn du dir hierbei unsicher bist, beraten wir dich gerne.
- Deine letzte Nutzung des QCG und der Erwerb deines Berufsabschlusses sind mindestens 2 Jahre her oder es gibt persönliche Gründe, die für die Anwendbarkeit des QCG sprechen.
Höhe der Zuschüsse
Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Unternehmensgröße.
Bei weniger als 500 Mitarbeitenden werden die kompletten Weiterbildungskosten über einen Bildungsgutschein gefördert – ein größeres Unternehmen erhält einen Zuschuss von 30 %.
Das Unternehmen erhält außerdem eine Erstattung des Arbeitsentgelts von:
- 80 % bei bis zu 50 Mitarbeitenden
- 55 % bei bis zu 500 Mitarbeitenden
- 30 % bei über 500 Mitarbeitenden
Deine Tontechnik-Weiterbildung am HOFA-College
Beantragung
Die Beantragung der Förderung erfolgt durch deinen Arbeitgeber beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit. Nach Prüfung des Antrags wird ein Bildungsgutschein ausgegeben. Diesen kannst du uns zusammen mit dem Anmeldeformular für das AUDIO DIPLOMA zukommen lassen und ihn so für deine Weiterbildung am HOFA-College einlösen.
Anmeldung & wichtige Dokumente zum Download
Schicke den Bildungsgutschein zusammen mit dem Anmeldeformular an:
HOFA-College
Lusshardtstraße 1-3
76689 Karlsdorf
FAQ
Sprich am besten als erstes mit deinem Arbeitgeber oder deiner Personal-Abteilung. Sollte deinem Arbeitgeber das Qualifizierungschancen-Gesetz kein Begriff sein, informiere sie über die flexible und umfassende Förderung und die Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung. Wichtig ist: Vom QCG profitiert der Arbeitgeber doppelt – durch Zuschüsse zu den Lohnkosten und durch besser qualifizierte Mitarbeitende.
Stimmt dein Arbeitgeber einer Weiterbildung zu, kann er den Bildungsgutschein direkt beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit beantragen.
Gerne stehen wir dir und deinem Arbeitgeber bei allen Schritten beratend zur Seite.
Nein, aber wenn du derzeit arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht bist, kannst du direkt einen Bildungsgutschein beantragen. Deine Weiterbildung am HOFA-College wird dann zu 100 % gefördert. Alle Infos dazu findest du hier ›
Bei einer Weiterbildung in Vollzeit beträgt die gesamte Kursdauer für das DIPLOMA 9 Monate. Grundsätzlich ist auch eine Weiterbildung in Teilzeit durch das QCG förderbar, sofern dein Arbeitgeber und die Agentur für Arbeit zustimmen.
Du benötigst ein Paar Lautsprecher oder Kopfhörer und einen durchschnittlichen PC oder Mac.
Mit jeder der folgenden Audio-Softwares (DAW) lässt sich dieser Fernkurs absolvieren:
Ableton Live | Apple Logic | Avid Pro Tools | Cockos Reaper | Image Line FL Studio | Magix Samplitude | PreSonus Studio One | Propellerhead Reason | Steinberg Cubase | …
Ein Audio-Interface ist von Vorteil, aber nicht zwingend notwendig.
Wenn du dir unsicher bist, welche Soft- und Hardware du verwenden kannst, nimm einfach Kontakt mit uns auf.
Der wöchentliche Lernaufwand variiert je nach individueller Kursdauer.
Bei einer Vollzeit-Weiterbildung wird von 40 Stunden Lernaufwand pro Woche ausgegangen. Dadurch beschäftigst du dich intensiv mit den Lerninhalten, um dir wichtige Kenntnisse und Fachkompetenzen im Bereich der Ton- und Medienproduktion anzueignen. Dies hat den Vorteil, dass du deinen Abschluss in relativ kurzer Zeit erhalten wirst.
Falls du deinen Fernkurs in Teilzeit absolvieren möchtest, solltest du je nach Dauer der Weiterbildung ca. 8 bis 25 Stunden pro Woche einplanen.
Solltest du deinen Fernkurs nicht in der vorgegebenen Zeit schaffen, ist es wichtig, deinen Arbeitgeber und den Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit frühzeitig darüber in Kenntnis zu setzen. So kann ggf. eine Verlängerung der Kursdauer gewährt werden.
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