Fernschule für Tontechnik & Musikproduktion

Neue Berufschancen mit dem Bildungsgutschein

Erfolg im Beruf hängt von vielen Faktoren ab. Motivation, Arbeitsmoral, Aufstiegschancen – all dies sind nur einige Beispiele. Es kommt daher nicht selten vor, dass der einst gewählte berufliche Weg den eigenen Erwartungen nicht gerecht wird. Die Folgen reichen von allgemeiner Unzufriedenheit bis hin zur Arbeitslosigkeit.

Viele setzen ihre Hoffnungen daher in eine Weiterbildung oder Umschulung, um die eigenen Kenntnisse und Kompetenzen in bestimmten Bereichen zu erweitern oder die “Würfel neu zu mischen”. Bevor man eine Weiterbildung oder gar einen zweiten Bildungsweg anstrebt, kann es ratsam sein, sich über Förderungsmöglichkeiten durch den Staat zu informieren. Hierbei ist insbesondere der Bildungsgutschein interessant, der sowohl von der Agentur für Arbeit als auch vom Jobcenter ausgestellt werden kann.

Wer bekommt den Bildungsgutschein?

Einen Bildungsgutschein können diejenigen erhalten, die bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet sind. Weiterhin spielt auch die langfristige Zielsetzung eine entscheidende Rolle. Ziel ist es, die geförderte Weiterbildung in absehbarer Zeit abzuschließen und im Anschluss in den neuen oder erweiterten Berufszweig einzusteigen. Dazu ist insbesondere die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt relevant. Wenn es viele offene Stellen für einen bestimmten Beruf gibt, steigen auch die Chancen, dass Weiterbildungsangebote durch den Bildungsgutschein gefördert werden können.

100 % Kostenübernahme durch den Staat

Fakt ist: Möglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung gibt es viele. Fakt ist auch: die meisten Weiterbildungsangebote kosten Geld. Neben der Wahl des Kurses oder Studiums spielt daher auch die Finanzierung eine nicht unerhebliche Rolle.

Durch einen Bildungsgutschein werden die Kosten zu 100 % vom Staat übernommen. Dies gilt sowohl für Kurse und Studiengänge mit Präsenzphasen als auch Fernlehrgänge mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Dabei können auch Fahrtkosten zum Bildungsinstitut geltend gemacht werden. Bei Fernlehrgängen kann unter Umständen sogar eine zusätzliche Förderung für benötigte Arbeitsmittel erfolgen.

Wie funktioniert das Ganze?

Beim Ausstellen von Bildungsgutscheinen handelt es sich immer um Kann-Leistungen. Das bedeutet, dass der Staat nicht verpflichtet ist, Bildungsgutscheine grundsätzlich zu gewähren. Es sollte daher begründet sein, warum man sich für eine Weiterbildungsmaßnahme eignet bzw. qualifiziert. Hierfür kann bspw. die bisherige Erfahrung in einem speziellen Bereich als Basis für eine Eignung dienen. Dies kann aber muss nicht auf eine bisher ausgeübte berufliche Tätigkeit zurückzuführen sein. Gerade in kreativen Berufszweigen gibt es viele Quereinsteiger, die ihr Hobby mit dem Beruf verknüpfen und daher bereits einiges an Erfahrung mitbringen.

In einigen Fällen wird das Bildungsinstitut bzw. der nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zugelassene Bildungsträger erst nach Ausstellen des Bildungsgutscheins festgelegt. Es hat jedoch Vorteile, dass sich Interessenten bereits im Vorfeld für einen Bildungsträger entscheiden, sodass die Dauer, Kosten und Rahmenumstände bereits bekannt sind. Dies kann die Entscheidung des zuständigen Sachbearbeiters der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters positiv beeinflussen und erleichtert zudem die weiteren Bearbeitungsschritte.

In den meisten Fällen handelt es sich bei Förderungen mit Bildungsgutschein um Vollzeitmaßnahmen. Das klingt auf den ersten Blick schlimmer, als es tatsächlich ist. Im Grunde soll hier eine geförderte Weiterbildung in Vollzeit stattfinden. Das bedeutet, dass mit einer klassischen 40-Stunden-Arbeitswoche kalkuliert wird. Dies hat zum Ziel,  dass die Weiterbildung in relativ kurzer Zeit erfolgreich abgeschlossen wird. Bei Fernlehrgängen im Bereich Ton- und Medienproduktion ist eine Vollzeitregelung oft für sechs bis neun Monate angesetzt. Alternativ ist auch eine Teilzeitregelung denkbar. Diese kann vor allem bei einer geringfügigen Beschäftigung interessant sein, sodass der Fokus nicht ausschließlich auf der Weiterbildungsmaßnahme liegt. In seltenen Fällen kann eine durch den Bildungsgutschein geförderte Weiterbildung auch berufsbegleitend stattfinden. Die individuelle Laufzeit wird dann in der Regel von der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter festgelegt.

Weitere Infos zum Bildungsgutschein findest du hier

Alternativen zum Bildungsgutschein

Neben einer Förderung durch den Bildungsgutschein gibt es einige interessante Alternativen.

1. Die Bildungsprämie

Die sogenannte Bildungsprämie steht dabei relativ hoch im Kurs und ist insbesondere für Arbeitnehmer und Selbstständige interessant. Die Bildungsprämie ermöglicht eine anteilige Förderung von bis zu 50 % der Gesamtkosten. Der Anteil der Förderung darf dabei den Wert von 500 € jedoch nicht überschreiten.

Weitere Infos zur Bildungsprämie findest du hier

Individuelle Förderung der Bundesländer

Je nach Bundesland gibt es Förderungsmöglichkeiten, wodurch die Gesamtkosten bis zu 50 % bezahlt werden. Der maximale Anteil der Förderung variiert hierbei zwischen 500 und 1500 €. Die Voraussetzungen für eine Förderung dieser Art unterscheiden sich je nach Bundesland.

Weitere Infos zur individuellen Förderung der Bundesländer findest du hier

Bildungskarenz und Bildungsteilzeit in Österreich

Die bereits angesprochenen Möglichkeiten zur staatlichen Förderung  sind ausschließlich in Deutschland möglich. Allerdings gibt es auch in Österreich die Chance auf Weiterbildung von Arbeitnehmern. Nach Absprache mit dem Arbeitgeber ist entweder eine Bildungskarenz oder eine Bildungsteilzeit möglich. Ermöglicht wird dies durch den AMS (Arbeitsmarktservice Österreich). Bei der Bildungskarenz wird der Arbeitgeber für die Zeit der Weiterbildungsmaßnahme freigestellt und hat Anspruch auf Weiterbildungsgeld. Während dieser Zeit ist es auch möglich, einer geringfügigen Beschäftigung nachzugehen. Eine Bildungskarenz ist für maximal 12 Monate möglich. Die Bildungsteilzeit sieht wiederum eine berufsbegleitende Regelung vor. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer die Arbeitszeit in Absprache mit dem Arbeitgeber um 25- 50 % reduzieren kann. Die Dauer einer Bildungsteilzeit reicht von 4 bis 24 Monaten und kann auch in Abschnitten genutzt werden. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass mindestens 10 Stunden pro Woche für die Weiterbildung aufgebracht werden können.

Weitere Infos zur Bildungskarenz und Bildungsteilzeit findest du hier

Deine Chance auf Weiterbildung

Gerade in den kreativen Berufszweigen steigen die Nachfrage und der Bedarf an Weiterbildungsangeboten. Falls es daher mit dem Bildungsgutschein nicht klappen sollte, lohnt auch ein Blick auf die genannten Alternativen. Auch in Zeiten der aktuellen Corona-Pandemie ergeben sich hier durchaus Optionen. Neben Arbeitssuchenden gilt dies auch insbesondere für Arbeitnehmer, die ihren Horizont erweitern möchten und die zum Teil recht drastischen Auswirkungen wie Kurzarbeit oder sonstige Einschränkungen am Arbeitsplatz sinnvoll nutzen möchten.

Autor

Jan Bönisch
Jan Bönisch
Jan Bönisch hat 2015 bei HOFA seine Ausbildung zum Mediengestalter Bild und Ton abgeschlossen. Im Anschluss absolvierte er an der Dualen Hochschule Mannheim ein Studium in Medienmanagement & Kommunikation. Seit 2019 ist Jan Teil der Geschäftsleitung von HOFA, der Firma seines Vaters Jochen Sachse. Neben der kaufmännischen Leitung von HOFA liegen seine Schwerpunkte in Marketing, Personalwesen und Qualitätsmanagement. Außerdem leitet er als anerkannter Ausbilder den Ausbildungsbereich der HOFA GmbH.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert