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Was ist das Urheberrecht und wie schützt es meine Musik?

Die Medien- und Musikbranche lebt wie kaum eine andere Industrie von kreativen Schöpfungen und der geistigen Schaffenskraft. Nicht zuletzt deshalb sollte jeder Kreativschaffende wissen, was das Urheberrecht ist und was es schützt.

Die Existenz des Urheberrechts ist für die meisten keine Neuigkeit. Fragt man hingegen, was der Unterschied zwischen einem Verwertungsrecht und einem Nutzungsrecht ist, sind viele überfragt. Ziel dieses Beitrags ist es, eine Orientierung im Urheberrecht zu geben. 

Was schützt das Urheberrecht?

Das Urheberrecht schützt die persönliche geistige Schöpfung einer Person, ein Werk. Es ist nicht zu verwechseln mit dem Marken- oder Patentrecht, denn das Urheberrecht schützt keine Ideen oder Fakten, sondern die Ausgestaltung, das kreative Werk. Anders als beim Patentrecht, bei dem eine konkrete Idee geschützt wird, bedarf es beim Urheberrecht keiner Eintragung in ein öffentliches Register. Der Schutz des Werkes entsteht unmittelbar mit dem Schöpfungsakt beim Urheber und endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Geschützte Werke sind zum Beispiel:

  • Sprachwerke
  • Musikwerke
  • Werke der bildenden Künste
  • Computerprogramme 

Wer ist Urheber eines Werkes?

Der Urheber ist der Schöpfer des Werkes (§ 7 UrhG). Daher können auch nur natürliche Personen und keine juristischen Personen, wie zum Beispiel Unternehmen, Urheber eines Werkes sein. Sind mehrere Personen an der Schöpfung eines Werkes beteiligt, so wird von Miturheberschaft gesprochen.

Dass nicht jeder Musiker, der an der Produktion eines Musikstücks beteiligt ist, auch gleichzeitig Miturheber ist, zeigt ein Rechtsstreit zwischen der Gruppe Modern Talking und einem ihrer Background-Sänger (Az: KG Berlin, Urteil vom 18.11.2003 – 5 U 350/02):

Der Kläger wurde von der Gruppe Modern Talking in den 80er-Jahren als Studiosänger für den Song „You’re My Heart, You’re my Soul“ beauftragt. In den späten 90er-Jahren wurde der Song neu aufgenommen und bearbeitet. Der Kläger behauptete nun, in seinem Urheberrecht verletzt zu sein. Bei der Originalaufnahme in den 80er-Jahren hätte er verschiedene Variationen der Refrainteile übernommen und sei an der Entwicklung des für den Song prägenden „Falsett-Stil“ beteiligt gewesen. Er forderte, als Miturheber des Songs anerkannt zu werden. Das Gericht entschied 2003 allerdings nicht zu seinen Gunsten. Er sei kein Miturheber, denn die Harmonik und der Rhythmus seien in der Komposition von Dieter Bohlen bereits angelegt gewesen. Zudem sei der Falsett-Gesang, der auch als Kopfstimme bezeichnet wird, ein gängiges Stilmittel. Bekannte Beispiele sind u.a. der dreistimmige Falsett-Gesang der Bee Gees oder auch der Titel Kiss von Prince. Allerdings entschied das Gericht, dass der Kläger durch die digitalen Veränderungen in den „New Versions“ in seinem Vervielfältigungsrecht als leistungsschutzberechtigter Sänger verletzt worden war.

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Copyright vs. Urheberrecht

Wie das eigene Werk in Deutschland richtig geschützt werden kann und welche Rechte das Urheberrecht statuiert, sorgt oft für Unsicherheit. Diese Verunsicherung resultiert nicht zuletzt daraus, dass die Begriffe „Urheberrecht“ und „Copyright“ gleichermaßen verwendet werden.

In Deutschland gilt die Rechtstradition des kontinentaleuropäischen Urheberrechts. Hiernach ist ein Verzicht auf das eigene Urheberrecht unmöglich, weil es untrennbar mit dem Urheber verbunden ist. Daher kann es auch nicht verkauft werden. Dritten können nur Nutzungsrechte eingeräumt werden. Dies wird durch den Abschluss eines Lizenzvertrags realisiert. Der Urheber erhält eine Lizenzgebühr und der Vertragspartner eine Nutzungslizenz.

Anders ist es im Fall des angloamerikanischen Copyrights. Viele kennen das signifikante © (Copyright-Vermerk), doch wenige wissen, was sich rechtlich dahinter verbirgt. Der größte Unterschied ist, dass das Copyright vollständig übertragen werden kann, d.h. das Recht an einem Werk ist nicht an eine Person geknüpft, sondern kann verkauft werden. In Amerika ist es daher auch möglich, dass ein Unternehmen ein Copyright erwirbt. Die Verwendung des Copyright-Vermerks hat in Deutschland keine Konsequenzen und ist für den Urheberrechtsschutz nicht verpflichtend.

Sollte ein Werk in Amerika urheberrechtlich geschützt werden, musste es bis ins Jahr 1989 im US Copyright Office registriert werden. Für eine Klage wegen einer Urheberrechtsverletzung ist eine Registrierung sogar bis heute nötig. Was in Amerika üblich ist, ist in Deutschland undenkbar. Das Urheberrecht entsteht in Deutschland mit der Schöpfung des Werkes und auch ohne Registrierung kann eine Verletzung vor Gericht geltend gemacht werden.

Hier entsteht der Schutz des Urheberrechts: Direkt bei der Schöpfung des Werkes.

Welche Rechte haben Urheber?

Dem Urheber stehen verschiedene Urheberrechte nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) zu. Zum einen kann der Urheber selbst bestimmen, wie mit seinem Werk umgegangen werden soll (Persönlichkeitsrechte). Zum anderen wird auch die wirtschaftliche Verwertung des Werkes geschützt (Verwertungsrechte).

1. Die Persönlichkeitsrechte (§§ 12 ff. UrhG)
Die Persönlichkeitsrechte schützen die geistige und persönliche Beziehung des Urhebers zum Werk. Sie können nicht an andere abgetreten werden. Wie der Name „Persönlichkeitsrechte“ schon andeutet, stehen diese Rechte ausschließlich dem Urheber zu. Im Einzelnen geht es dabei um Folgendes:

  • Das Veröffentlichungsrecht (§ 12 UrhG)
  • Die Anerkennung der Urheberschaft (§ 13 UrhG)
  • Die Entstellung des Werkes (§ 14 UrhG)

2. Die Verwertungsrechte (§§ 16 ff. UrhG)
Gerade für Musikproduzenten spielen die Verwertungsrechte eine größere Rolle. Auch diese Rechte kann der Urheber zwar nicht an einen Dritten übertragen, aber er kann anderen Personen zum Zwecke der wirtschaftlichen Verwertung sogenannte Nutzungsrechte einräumen. Der Sinn der Verwertungsrechte ist, dass der Urheber auch wirtschaftlich von seinem Werkschaffen leben kann. Das Gesetz stellt deshalb sicher, dass der Urheber an jeder Nutzung angemessen finanziell beteiligt wird. Unterstützen kann dabei die GEMA als Verwertungsgesellschaft.

Zu den Verwertungsrechten gehören u.a. folgende Rechte:

  • Das Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG)
  • Das Verbreitungsrecht (§ 17 UrhG)
  • Das Recht der Wiedergabe durch Bild- und Tonträger (§ 21 UrhG)

Eine Schlüsselrolle nimmt das Vervielfältigungsrecht ein. Als Vervielfältigung gilt jede körperliche Fixierung eines Werkes, die geeignet ist, das Werk sinnlich wahrnehmbar zu machen. Dabei spielt die Art oder Dauer der Vervielfältigung keine Rolle. So sind beispielsweise das Erstellen von Screenshots von Bildern oder das Mitschneiden von Videos auch bekannte Arten der Vervielfältigung. 

Urheberrechtlicher Verstoß und was jetzt?

Bei einer Urheberrechtsverletzung hat der Urheber verschiedene Ansprüche. So ist neben einem Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs auch ein Schadensersatzanspruch denkbar. In manchen Fällen kann der Urheber zudem die Vernichtung oder Überlassung der Vervielfältigungsstücke vom Verletzter verlangen.

Ein verbreitetes Mittel ist eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung. Eine Abmahnung dient der außergerichtlichen Streitbeilegung und fordert den anderen Teil auf, die konkrete Urheberrechtsverletzung zukünftig zu unterlassen. Bei einem Verstoß können zu den Kosten der Abmahnung zusätzlich Kosten für einen Schadensersatz wegen der fehlenden Nutzungslizenz anfallen. Nicht selten fordert der Abmahnende zudem eine unterschriebene und schriftliche Unterlassungserklärung. Von einem vorschnellen Unterschreiben wird aber abgeraten, denn häufig sind Unterlassungserklärungen zu allgemein formuliert und benachteiligen den anderen Teil. Eine Abmahnung darf allerdings auch nicht einfach ignoriert werden und für die Bewertung sollte immer ein Anwalt hinzugezogen werden.

Autor

Judith Kircher
Judith Kircher
Judith Kircher ist bei HOFA als Autorin und im Backoffice tätig. Sie absolvierte erfolgreich einen Bachelor im Bereich Digitale Medien und studiert aktuell Jura an der Universität Heidelberg. Ihre bereichsübergreifenden Kenntnisse in der Medienindustrie und der Rechtswissenschaft helfen ihr, juristische Themen zu beleuchten.

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