
Sampling ohne Einwilligung – durch neue Rechtsprechung möglich?
Am 7. Juni 2021 trat das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts in Kraft. Vor allem der neue § 51a UrhG sorgt für Veränderungen im Bereich der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke. Ausgangspunkt ist ein neuer Begriff im Gesetz: Pastiche.









